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BETRIEBS­RAT

Betriebsrat: Parlament des Betriebs

Der Betriebsrat ist ein in Betrieben des privaten Rechts gewähltes Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Die Einhaltung demokratischer Regeln durch das Gremium ist Grundlage für dessen Legitimation zur Mitbestimmung an betrieblichen Entscheidungen. Deswegen kommt neben der Wahl der Mitglieder insbesondere auch der Geschäftsführung des Betriebsrats eine besondere Bedeutung zu.

Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Arbeit vom Betriebsrat ist außerdem die Teilnahme seiner Mitglieder an der Betriebsratsschulung und die Achtung vom Informationsrecht des Betriebsrats durch den Arbeitgeber.


Die Mitbestimmung vom Betriebsrat beschränkt sich grundsätzlich auf kollektive Regelungen im Betrieb, d. h. auf Fragen, die nicht nur den einzelnen Arbeitnehmer, sondern mehrere Beschäftigte betreffen oder jedenfalls betreffen können.


Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergibt sich die Zuständigkeit vom Betriebsrat insbesondere für folgende Bereiche:

■ soziale Angelegenheiten
■ personelle Angelegenheiten
■ wirtschaftliche Angelegenheiten


Für Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind folgende Stellen zuständig:

■ Arbeitsgericht (Beschlussverfahren)
■ Einigungsstelle


 

 
 
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