Das Arbeitsgericht Emden hat unter Anwendung der EuGH-Rechtsprechung ein folgenschweres und richtiges Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Arbeitgeber müssen Arbeitszeiterfassungssysteme vorhalten und werden ansonsten in Zukunft arge Probleme bei Lohnklagen bekommen.
Wie ist die momentane Lage? Überstunden und Urlaub abbauen, dann Kurzarbeit. Dank Ausweitung der Kurzarbeit bleiben betriebsbedingte Kündigungen bisher meist aus.
Als Außendienstmitarbeiter / Vertriebler weist man hohe Fahrtzeiten auf. Immer ist man als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber unterwegs. Problematisch ist hier, ob Fahrtzeiten zu vergüten sind.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber Entgelt bei Krankheit? Wann liegt ein Folgeerkrankung vor und wann eine einheitliche Erkrankung? Muss ich zwischendurch kurz arbeitsfähig sein und einen Tag arbeiten gehen?
Wann muss eigentlich die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vom Arbeitgeber eingeschaltet und angehört werden? Wann gelten die Beteiligungsverpflichtungen der SBV?
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