Ihre Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht
 in Darmstadt Nähe Hauptbahnhof 
 

RECHTSANWALT THORSTEN BRENNER

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht



Thorsten Brenner - Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht in Darmstadt an Ihrer Seite.



WERDEGANG - vom Beginn bis zum Rechtsanwalt 

2002 - 2007  

Studium der Rechts­wissen­schaften an der Johann-Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main

2007  

Erwerb des 1. Juristischen Staatsexamens

2007 - 2009  

Referendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt

2009  

Erwerb des 2. Juristischen Staatsexamens

2009  

Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht

2009 - 2013                         

Tätigkeit als Rechtsanwalt in verschiedenen Sozietäten in den Bereichen IT-Recht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Tätigkeit als Syndikus in einem international tätigen Konzern in der Rechts- und Personalabteilung.

2010 -2012  

Fernlehrgang Betriebswirtschaftslehre

2013   

Erwerb des Fachanwaltstitel "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

2013 - 2016   

Tätigkeit als Rechtsanwalt in einem Anwaltsnotariat mit Schwerpunkt Arbeits- und Familienrecht

2016   

Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Familienrecht

2017   

Erwerb des Fachanwaltstitel "Fachanwalt für Familienrecht"

2016 - 2019   

Tätigkeit als Rechtsanwalt in Darmstadt in einer Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

2020            

Gründung der Kanzlei Brenner in Darmstadt


MITGLIEDSCHAFTEN

  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V.
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.


Der Rechtsanwalt wird damit beauftragt seinen Auftraggeber mit rechtlichen Mitteln zu unterstützen und dessen Rechte durchzusetzen. Hierzu können Rechtsanwälte jedermann beraten und vertreten. Hierbei darf jedoch keine Interessenskollision und Verstöße gegen eine eventuell bestehende Neutralität bestehen. Der Rechtsanwalt ist Organ der Rechtspflege und zugleich übernimmt er die parteiliche Interessenvertretung. Der Rechtsanwalt berät Mandanten über die Rechtslagen, Erfolgssaussichten, Möglichkeiten der Beweissicherung, Risiken und vor allem informiert er über das Kostenrisiko.

 

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) führt die allgemeinen Aufgaben des Rechtsanwalts nicht abschließend auf. § 1 der BRAO definiert den Rechtsanwalt als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“. § 3 BRAO führt aus: „Der Rechtsanwalt ist der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ Konkreter nennen §§ 48, 49 und 49a BRAO die Pflichten zur Prozessvertretung im Zivilprozess unter bestimmten Bedingungen, zur Pflichtverteidigung und zur Beratungshilfe. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) nennt in § 1 Absatz 3 folgende Aufgaben des Rechtsanwalts: „... seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen der Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“

 

Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt, kann von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Führen des Titels „Fachanwalt“ erhalten. Herr Rechtsanwalt Brenner führt die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Jeder Fachanwalt hat jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis zu führen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet oder wissenschaftlich publiziert hat. 

 
 
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