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BETRIEBS­RATSWAHL

Betriebsratswahl - Das demokratische Fundament der Mitarbeitervertretung

Nach deutschem Recht muss nicht in jedem Betrieb ein Betriebsrat durch eine Betriebsratswahl gebildet werden. Soll jedoch ein Betriebsrat gegründet werden, so hat dies durch eine Betriebsratswahl zu geschehen. Grundsätzlich hat außerdem jeder Betriebsrat alle vier Jahre erneut wählen zu lassen.


Bei der Betriebsratswahl geht es um das Fundament der Betriebsratsarbeit, nämlich um die demokratische Legitimation vom Betriebsrat durch die Belegschaft des Betriebs. Auf der Wahl fußt das Recht des Betriebsrats für die Arbeitnehmer des Betriebs zu sprechen und für sie wirksame Verträge (Betriebsvereinbarungen) abzuschließen. Wegen der großen Bedeutung der Wahl hat der Gesetzgeber einige Vorschriften zu der Durchführung der Betriebsratswahl erlassen. Dies hat für die mit der Durchführung der Wahl betrauten Akteure, allen voran dem Wahlvorstand, den Vorteil, dass sich viele Fragen aus den erlassenen Vorschriften ergeben. Andererseits sind diese Vorschriften auch tatsächlich einzuhalten, so dass die Kenntnis der Vorschriften Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahl ist. Außerdem kann es zu praktischen Problemen bei der Durchführung der Wahl kommen, die der Gesetzgeber nicht erkannt, oder jedenfalls nicht geregelt hat.  

Die erste Sitzung des Wahlvorstands ist der Beginn der Vorbereitung der Betriebsratswahl. In ihrer Folge wird durch den Wahlvorstand die Wählerliste und das Wahlausschreiben gefertigt. Nach Einleitung der Wahl muss der Wahlvorstand eine eingehende Vorschlagsliste auf ihre Gültigkeit hin prüfen. Außerdem kann ein Einspruch gegen die Wählerliste zu behandeln sein. Nach Bekanntgabe der als gültig anerkannten Vorschlagslisten ist die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) zu regeln.


Am Wahltag hat der Wahlgang grundsätzlich in einem Wahllokal zu erfolgen. Der Wahlvorstand hat die Stimmen der Briefwähler zu berücksichtigten, bevor er mit der Auszählung der Stimmen beginnt. Nach der Auszählung der Stimmen findet die Ermittlung des Wahlergebnisses statt. Abschließend sind die Ereignisse am Wahltag in eine Wahlniederschrift aufzunehmen.  

Nach dem Wahltag erfolgt die Benachrichtigung der Gewählten und sodann die Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die konstituierende Sitzung zu leiten ist regelmäßig die letzte Handlung des Wahlvorstands. Bei der Gelegenheit können dann auch die Wahlunterlagen vom Wahlvorstand an den neuen Betriebsrat übergeben werden.


Unter bestimmten Umständen kann es zu Abweichungen von den bis hierher geschilderten Vorschriften kommen. Diese Besonderheiten im Wahlverfahren entstehen in folgenden Fällen:  

■ vereinfachtes Wahlverfahren,
■ Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG
■ Bestellung vom Wahlvorstand im Betrieb ohne Betriebsrat (Gründung vom Betriebsrat)  

Außerdem ist es möglich, EDV (elektronische Stimmabgabe) und eine mobile Wahlurne bei der Betriebsratswahl einzusetzen. 

 
 
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