Ihre Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht
 in Darmstadt Nähe Hauptbahnhof 
 

VERSETZUNG - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt

Nicht jede Anweisung ist rechtens!

Das Arbeitsverhältnis beginnt in aller Regel mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages. Darin ist die vom Arbeitnehmer zu erbringende Tätigkeit aber nur rahmenmäßig umschrieben. Dem Arbeitgeber obliegt es nach § 106 Satz 1 GewO den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen. Dieses Recht des Arbeitgebers wird als Direktionsrecht bezeichnet.  

Der Arbeitgeber ist aber nicht gänzlich frei in seiner Entscheidung!  

Neben dem arbeitsvertraglichen Rahmen hat er dabei auch geltende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge einzuhalten. Die Anweisung des Arbeitgebers muss außerdem billigem Ermessen entsprechen. Das heißt, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidungsfindung auch die Belange der betroffenen Arbeitnehmer mit einbeziehen muss. Überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen des Direktionsrechts, so ist die erteilte Weisung im Ergebnis unwirksam.


Grenzen durch arbeitsvertragliche Regelungen!  

Der Arbeitgeber muss sich jedoch innerhalb seiner Weisungsbefugnis bewegen. Sind im Arbeitsvertrag z.B. der Leistungsort und die Arbeitszeiten genau bestimmt und kein Versetzungsvorbehalt geregelt, so kann der Arbeitgeber nicht einseitig Ort und Zeit verändern. Hier müsste dies einvernehmlich zusammen mit dem betroffenen Arbeitnehmer geschehen oder im Wege einer Änderungskündigung. 

 
 
E-Mail
Anruf