Die Pandemie, Corona, Covid-19 oder das Coronavirus sind alles Bezeichnungen für eine Krise, die täglich neue Herausforderungen an uns stellt. Hierbei geht es jedoch nicht nur um wirtschaftliche Probleme, sondern auch um gesellschaftliche und familiäre Konstellationen. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und wie ist das Umgangsrecht während Corona durchzuführen? Dies sind alles Aspekte, die gegeneinander abgewogen und sachlich hinterfragt werden müssen.
Seit Ausbruch des Coronavirus und der Erkrankung hunderttausender Menschen weltweit an Covid-19, haben Bundes- und Landesregierungen unzählige Maßnahmen zur Eindämmung getroffen, darunter unter anderem ein Kontakt- und Versammlungsverbot. Ansammlungen von über zwei Personen sind verboten. Ausnahmen gelten nur für Personen, die zusammen in einem Haushalt leben und die gleiche Meldeadresse haben.
Wenn die Kinder in Ihrem Haushalt wohnen, ist der Umgang also überhaupt kein Problem. Hier besteht keine Kontaktsperre. Der Aufenthalt im Freien ist auch mit mehr Kindern möglich, wenn diese zu Ihrem Haushalt gehören.
Wenn das Kind nicht in Ihrem Haushalt lebt, dann haben Sie grundsätzlich ein Umgangsrecht. Sie können zu frei vereinbarten oder gerichtlich festgelegten Zeitpunkten Umgang mit dem Kind pflegen, es abholen und vielleicht darf das Kind sogar bei Ihnen übernachten oder Urlaub zusammen gestalten.
Trotz der schwierigen Zeit hat der getrenntlebende Elternteil weiterhin ein Umgangsrecht. Hier ist eher zu Fragen, ob es tatsächlich sinnvoll ist, das Umgangsrecht auch wahrzunehmen. Ziel des Lockdowns ist die Vermeidung von sozialen Kontakten und die Verlangsamung und Eindämmung der Verbreitung von Corona. Durch die schnelle Verbreitung und das hohe Infektionsrisiko von Corona, stellt jeder Kontakt zu einer weiteren Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, ein potenzielles Risiko dar. Die optimale Unterbindung der Verbreitung könnte jedoch nur durch eine totale Ausgangssperre und ein absolutes Kontaktverbot erreicht werden, welches zurzeit (noch) nicht durchsetzbar ist.
Eltern sollten in der momentanen Situation nicht nur an sich denken oder versuchen das Coronavirus vorzuschieben, um (von ihnen unerwünschte) Umgänge des Kindes mit dem anderen Elternteil zu verhindern, sondern sich zusammensetzen und sinnvolle Lösungen suchen. Hierbei sollte immer das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Auch wenn es manchmal einzelnen Elternteilen nicht so vorkommt, so ist normalerweise der Umgang mit beiden Elternteilen sehr wichtig für die Entwicklung des Kindes. Trotzdem sollte man auch nicht auf den Umgang bestehen. Jeder Kontakt ist ein Risiko. Nicht nur Kinder, sondern auch Eltern können bereits mit Corona infiziert sein. Die Inkubationszeit beträgt zwischen 2- 14 Tagen. Sie oder das Kind könnten das Coronavirus schon in sich tragen, Umgang wahrnehmen Corona weiterverbreiten.
Wie oder warum Kinder von Corona nicht so sehr betroffen sind, wie Erwachsene ist nicht wirklich bekannt. Am Anfang der Pandemie ging man davon aus, dass Kinder, wie bei vielen anderen Krankheiten diese vermehrt verbreiten. Zwischenzeitlich kommen hieran erst Zweifel auf und es ist fraglich, ob Kinder (unter 8 Jahren) die Krankheit überhaupt übertragen. Das Virus ist einfach zu unerforscht. Vielleicht sind die Erkenntnisse hierzu in wenigen Monaten wieder völlig divergent.
Um sicher zu gehen, sollten Eltern die Umgangskontakte minimieren oder umstellen. Im Berufsleben gibt es inzwischen überall Home-Office und Videokonferenzen, Calls etc. Jeder verfügt heutzutage über ein Handy und hat dort WhatsApp oder ähnliches installiert. Umgänge könnten also momentan über Skype, WhatsApp & Co. stattfinden. Natürlich ersetzt dies keine richtigen Umgänge, aber man hat wenigsten die Möglichkeit des Kontakts, kann mit dem Kind sprechen und sich gegenseitig sehen.
Man sollte das Corona-Virus nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nach inzwischen vielen Wochen der (Selbst)Quarantäne, Isolation und Einschränkungen, haben viele den Eindruck, dass das jetzt doch alles reicht und die Gefahr gebannt ist. Anfangs bestand die Risikogruppe auch nur aus über 60jährigen. Man selbst gehört jedoch nicht dazu. Warum also noch weiter einschränken? Dies ist jedoch ein fataler Trugschluss! Es droht dann schnell eine zweite Infektionswelle und das eigene „gute“ Immunsystem ist kein Garant für einen leichten Verlauf bei einer Infektion mit Corona. Außerdem gilt das Kontaktverbot für alle. Jeder muss sich daran alten. Zu frühe Lockerungen und Ausnahmen, werden das Risiko für jeden von uns erhöhen.
Zu diesen Ausnahmen gilt auch die Wahrnehmung des Umgangsrechts. Hier sollte sich jeder genau überlegen, ob es das Risiko wert ist. Nicht nur das Risiko für sich, sondern besonders für das Kind und alle weiteren Angehörigen, die mit dem Kind in einem Haushalt wohnen. Persönliche Verantwortung und Integrität könnte in diesen Zeiten heißen auf den Umgang mit dem Kind zu verzichten. Irgendwann ist Corona vorbei und dann kann man die „verlorene“ Zeit wieder nachholen.
Das Corona-Virus verlangt uns vieles ab. Jeder von uns ist gefordert. Jeder Einzelne von uns trägt Verantwortung für sich und seine Mitmenschen. Rechtlich ist der Umgang möglich und zulässig, aber jeder, sollte dieser Verantwortung stellen und für sich entscheiden, ob man ein, wenn auch noch so kleines Risiko eingehen will oder eben nicht.