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ANALYSE VON EHEVERTRÄGEN - Anwalt für Familienrecht

Lassen Sie Ihren (nichtigen) Ehevertrag prüfen!

Der BGH hat im Jahr 2004 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zu Eheverträgen modifiziert. Es schlummern seither viele unwirksame bzw. nicht mehr angemessene Eheverträge in den Schubladen und Tresoren vieler Haushalte.

Tipp: Lassen Sie Ihren älteren Ehevertrag prüfen und passen Sie ihn ggfls. an die geänderten Umstände an. Die BGH-Rechtsprechung gilt auch für alte Verträge, da sich nicht die Gesetze, sondern nur die Rechtsprechung geändert hat.

Wichtig: Grundsätzlich führt ein nichtiger Vertragsteil zur Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages, da ein Ehevertrag einen Gesamtlebenssachverhalt regeln soll. Auch die berühmte salvatorische Klausel schützt davor nicht. Schützen Sie sich davor und lassen Sie die Wirksamkeit Ihres Ehevertrages von uns prüfen. Die Analyse ist wichtig, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden. Rat vom Fachanwalt für Familienrecht einholen!

 
 
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