Schon vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren sollten zur Streitvermeidung konkrete Regelungen für die Zeit des Getrenntlebens und für die Zeit nach einer Scheidung vereinbart werden. So ist es etwa sinnvoll, den zu zahlenden Trennungs- und Kindesunterhaltes festzulegen, eine Regelung über die Ehewohnung zu treffen und die Trennung gemeinsamer Konten zu vereinbaren.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, diese Fragen einvernehmlich zu regeln und bei Bedarf in einer sog. Trennungsvereinbarung und / oder Scheidungsvereinbarung festzuhalten. Dies hat den Vorteil, dass finanzielle Fragen bereits frühzeitig geklärt werden, beide Parteien wissen woran sie sind und ein späteres Scheidungsverfahren ohne Streit und damit schnell und kostengünstig durchgeführt werden kann.