Die Frage, wer nach einer Trennung und Scheidung bestehende Schulden und Verbindlichkeiten abzuzahlen hat, richtet sich danach, wer sich hierfür verpflichtet hat.
Haben die Eheleute gemeinsam Schulden aufgenommen, sich also gemeinsam gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, so müssen sie diese auch gemeinsam abzahlen. Haben die Eheleute etwa gemeinsam ein Auto gekauft, so haften sie gegenüber dem Verkäufer zusammen. Der Gläubiger hat dann – wie schon beim Mietvertrag – ein Wahlrecht, gegen wen er vorgehen möchte. Er kann sowohl beide als auch nur einen Ehegatten in Anspruch nehmen. Im Innenverhältnis hat dieser Ehegatte dann einen Ausgleichsanspruch, falls dies nicht anders vereinbart war.
Bewohnt dagegen nach der Scheidung nur eine Partei das gemeinsam gekaufte Haus, so hat auch nur diese die Belastungen zu tragen, wobei gegenüber der Bank weiterhin beide Ehegatten verpflichtet sind, solange sie aus dem Darlehensvertrag nicht entlassen wurden.
Tipp: Um Sie vor unberechtigten Forderungen etc. zu schützen, raten wir Ihnen an, uns Ihre Darlehensverträge zur Prüfung vorzulegen.