Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
2002 - 2007 | Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main |
2007 | Erwerb des 1. Juristischen Staatsexamens |
2007 - 2009 | Referendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt |
2009 | Erwerb des 2. Juristischen Staatsexamens |
2009 | Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht |
2009 - 2013 | Tätigkeit als Rechtsanwalt in verschiedenen Sozietäten in den Bereichen IT-Recht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Tätigkeit als Syndikus in einem international tätigen Konzern in der Rechts- und Personalabteilung. |
2010 -2012 | Fernlehrgang Betriebswirtschaftslehre |
2013 | Erwerb des Fachanwaltstitel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" |
2013 - 2016 | Tätigkeit als Rechtsanwalt in einem Anwaltsnotariat mit Schwerpunkt Arbeits- und Familienrecht |
2016 | Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Familienrecht |
2017 | Erwerb des Fachanwaltstitel "Fachanwalt für Familienrecht" |
2016 - 2019 | Tätigkeit als Rechtsanwalt in Darmstadt in einer Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht |
2020 | Gründung der Kanzlei Brenner in Darmstadt |
Der Rechtsanwalt wird damit beauftragt seinen Auftraggeber mit rechtlichen Mitteln zu unterstützen und dessen Rechte durchzusetzen. Hierzu können Rechtsanwälte jedermann beraten und vertreten. Hierbei darf jedoch keine Interessenskollision und Verstöße gegen eine eventuell bestehende Neutralität bestehen. Der Rechtsanwalt ist Organ der Rechtspflege und zugleich übernimmt er die parteiliche Interessenvertretung. Der Rechtsanwalt berät Mandanten über die Rechtslagen, Erfolgssaussichten, Möglichkeiten der Beweissicherung, Risiken und vor allem informiert er über das Kostenrisiko.
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) führt die allgemeinen Aufgaben des Rechtsanwalts nicht abschließend auf. § 1 der BRAO definiert den Rechtsanwalt als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“. § 3 BRAO führt aus: „Der Rechtsanwalt ist der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ Konkreter nennen §§ 48, 49 und 49a BRAO die Pflichten zur Prozessvertretung im Zivilprozess unter bestimmten Bedingungen, zur Pflichtverteidigung und zur Beratungshilfe. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) nennt in § 1 Absatz 3 folgende Aufgaben des Rechtsanwalts: „... seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen der Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“
Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt, kann von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Führen des Titels „Fachanwalt“ erhalten. Herr Rechtsanwalt Brenner führt die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Jeder Fachanwalt hat jährlich gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis zu führen, dass er sich in seinem Fachgebiet fortgebildet oder wissenschaftlich publiziert hat.