Ihre Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht
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ARBEITSRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE

Der Betriebsrat setzt sich aus einem oder auch mehreren Arbeitnehmern eines Betriebs zusammen und ist für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer zuständig. Da Betriebsräte bzgl. ihrer Vertretung der Arbeitnehmerinteressen hin und wieder in Konflikt mit dem Arbeitgeber kommen können und mit Abstrafungen von selbigem rechnen müssten, unterliegen sie einem besonderen Kündigungsschutz.


Verhandlungen bei Betriebsvereinbarungen  

Die Betriebsvereinbarung ist der zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossene Vertrag, der neben Rechten und Pflichten der Betriebsparteien, auch verbindliche Normen für die Arbeitnehmer des Betriebs beinhaltet. Gemäß § 77 Abs. 4 des BetrVG gelten die in der Betriebsvereinbarung ausgemachten Regelungen unmittelbar und zwingend für die Arbeitnehmer.  

Betriebsräte sollten sich daher mit der Materie auskennen, um im Interesse des Arbeitnehmers handeln zu können. Wir können eine wertvolle Unterstützung für Mitglieder des Betriebsrats sein, wenn es um Verhandlungen bei Betriebsvereinbarungen geht.


Beteiligungsrecht des Betriebsrats  

Mitglieder des Betriebsrats haben Beteiligungsrechte an Entscheidungen des Arbeitgebers. Für Betriebsräte existieren unterschiedliche Formen von Beteiligungsrechten. Den größten Einfluss haben Betriebsräte an Maßnahmen des Arbeitgebers über das Mitbestimmungsrecht, sodass der Arbeitgeber in bestimmten Angelegenheiten (z.B. sozialen) keine Entscheidung ohne Zustimmung des Betriebsrats treffen kann.  

Weiterhin gibt es das sog. Zustimmungsverweigerungsrecht, mit denen der Betriebsrat durch Zustimmungsverweigerung Maßnahmen des Arbeitgebers verhindern kann. Darüber hinaus hat der Betriebsrat über Mitwirkungsrechte beispielsweise Einfluss auf Kündigungen oder Betriebsänderungen. Die Kanzlei Brenner hilft Betriebsräten bei der Durchsetzung von Beteiligungsrechten.


Interessenausgleich und Sozialpläne  

Die Themenbereiche Interessenausgleich und Sozialpläne gewinnen spätestens bei Betriebsänderungen an Bedeutung. Ob Filialschließungen wegen finanzieller Probleme oder der Wegfall von Arbeitsplätzen durch Fusionen, in jedem Fall betrifft es die Arbeitnehmerinteressen (Entlassungen, Verdienstminderung etc). Daher fällt es in die Hände des Betriebsrats, Verhandlungen bzgl. Interessenausgleichen und Sozialplänen zu führen. Betriebsräte können bei solchen Verhandlungen auch Unterstützung der Kanzlei Brenner bekommen.


Freistellungsanspruch für Schulungen  

Arbeitnehmer, die Mitglieder des Betriebsrats sind, können vom Arbeitgeber eine Freistellung von der Arbeit verlangen, wenn sie Fortbildungen / Schulungen zur Vertiefung ihrer Kenntnisse als Betriebsrat besuchen möchten. Ohne genaue Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes, sowie von wichtigen Grundlagen aus dem Bereich des individuellen wie kollektiven Arbeitsrechts kann ein Betriebsrat nur schwerlich die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Sollten hier Konflikte mit dem Arbeitgeber entstehen (z.B. Weigerung der Kostenübernahme), können sich Betriebsratsmitglieder an uns wenden.


Arbeitsrecht für Betriebsräte Hamburg - Leistungen auf einen Blick  

Wir unterstützen Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei:  

■ Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen

■ Durchsetzung von Beteiligungsrechten

■ Einigungsstellenverhandlungen

■ Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen

■ Freistellungsansprüchen, insb. für Schulungsteilnahme

■ Beantragung einstweiliger Verfügungen


Das Betriebsverfassungsrecht ist ein weites Rechtsgebiet und nicht nur für neu gewählte Betriebsräte eine Herausforderung. Daher sollte sich ein Betriebsrat vor wichtigen Entscheidungen umfassend anwaltlich beraten lassen. Von einem Betriebsrat zu verlangen, dass er alleine mit den Instrumentarien des Betriebsverfassungsgesetzes arbeitet, ist illusorisch. Dies gelingt meistens nur erfahrenen und gut geschulten Betriebsräten. Daher ist eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung unerlässlich, um Nachteile für den Betriebsrat und die durch ihn vertretene Betriebsgemeinschaft zu vermeiden. Die Kanzlei Brenner freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme oder Ihren persönlichen Besuch und stehen Betriebsräten mit Rat und Tat zur Seite.   

 
 
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