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Trennung, Scheidung, Unterhalt und Zugewinn in Darmstadt - ein Rechtsanwalt hilft

Jedes Jahr werden bundesweit knapp 160.000 Ehen geschieden. Die Zahl sinkt in den letzte Jahren leicht. Bei ungefähr der Hälfte der Scheidungsfälle im Jahr 2018 waren Kinder und Jugendlich mitbetroffen; dies entspricht ungefähr 124.000 Kindern oder Jugendlichen. Hierbei ist tatsächlich nicht das verflixte siebte Jahr besonders „risikobehaftet“, sondern statistisch gesehen das sechste Ehejahr.


Trennung und Scheidung sowie eigentlich alle familienrechtlichen Themen bedeuten tiefe Einschnitte in die bisherige Lebensführung. Sind wir schon getrennt? Wann kann ich mich scheiden lassen und wie hoch sind die Scheidungskosten? Muss ich meinem Ehepartner Trennungsunterhalt zahlen und für die Kinder Kindesunterhalt? Bleibt da überhaupt noch Geld für mich übrige, wenn ich den Hauskredit weiter bediene und in eine eigene Wohnung umziehe und was passiert mit dem Hausrat und der Ehewohnung? Darf ich dann noch unsere gemeinsamen Kinder sehen und bekomme ich ein Umgangsrecht? Kann ich dann bei Entscheidungen betreffend die Kinder noch mitentscheiden oder wie wird das Sorgerecht ausgeübt?


Im Vorfeld sollte eine solche Entscheidung immer lang und gut überlegt sein. Bevor Sie zur Tat (Trennung) schreiten, sollten Sie sich über die Vorgehensweise und die weiteren Auswirkungen Gedanken machen. Hier ist es fast immer sehr vorteilhaft, wenn man sich frühzeitig Rat bei einem Fachanwalt für Familienrecht einholt und grundlegende Frage bespricht, damit man überhaupt eine Vorstellung der auf eine zukommende Herausforderung hat. 


Damit Sie sich schon einmal einen ungefähren Überblick verschaffen können oder vielleicht sogar schon die ersten offenen Fragen hier nachlesen können, habe ich Ihnen die nachfolgenden grundlegenden Fragestellungen dargelegt. Das Familienrecht ist eine sehr komplexe Thematik und betrifft auch viele angrenzende Rechtsgebiete. Deswegen ist eine gute Vorbereitung und vor allem ein guter anwaltlicher Beistand durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht sehr wichtig.

 


Von der Trennung zur Scheidung - grober Ablauf - Fachanwalt für Familienrecht

Trennungsjahr: was ist das?

Um eine Scheidung beim Familiengericht einreichen zu können, sieht das Gesetz das Trennungsjahr vor. Die Ehepartner sollen zu diesem Zeitpunkt bereits ein Jahr getrennt voreinander gelebt haben.

Muss einer ausziehen?

Theoretisch muss niemand ausziehen, wenn beide Eigentümer oder Mieter sind. Die Trennung kann auch in einer Wohnung/Haus erfolgen. Die Trennung von „Tisch und Bett“ ist oft aus Platzgründen dann sehr schwer durchzuführen.

Ist der Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres möglich?

Dies geht grundsätzlich nur bei Härtefällen. Regelmäßig wird der Scheidungsantrag einfach 1-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht, damit die Scheidung zeitnah durchgeführt wird. Zu beachten ist jedoch, dass dann eigentlich der Scheidungsantrag bis zum Ablauf des Trennungsjahres unbegründet ist und vom Gericht zurückgewiesen werden könnte, wenn die Verhandlung vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen würde.

Welchen Einfluss hat ein Versöhnungsversuch auf das Trennungsjahr?

Eine Versöhnungsversuch führt nicht dazu, dass das Trennungsjahr wieder von vorne beginnt oder verlängert, wenn es sich um eine überschaubare Zeitspanne (max. bis drei Monate) handelt.

Kann man den Scheidungsantrag zurückziehen?

Der Scheidungsantrag kann von Antragstellerseite jederzeit zurückgenommen werden, aber dies beendet das Scheidungsverfahren nur, wenn nicht der anderen Ehepartner seinerseits im gleichen Verfahren einen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat.

Wer muss in welcher Höhe Trennungsunterhalt zahlen?

Hier kommt es auf die Einkommensverhältnisse während der Ehezeit an. Grundsätzlich kann man sagen, dass der besserverdienende Ehepartner Trennungsunterhalt an den weniger verdienenden Ehepartner zahlen muss.

Braucht jeder Ehepartner laut Scheidungsrecht einen eigenen Rechtsanwalt?

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten wird.

Welche Unterlagen werden für den Scheidungsantrag benötigt?

Hierfür benötigt man die Kopie einer Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Personalausweis (muss im Verhandlungstermin vorgezeigt werden), Ehevertrag oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden)

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Nach Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht müssen die anfallenden Gerichtsgebühren gezahlt oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. Erst nach Zahlung wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt. Danach erhält man den „Fragebogen zum Versorgungsausgleich“ für die Auskünfte der Rentenversicherungen. Wenn alle Auskünfte vorliegen, wird eine Verhandlungstermin anberaumt. An diesem müssen beide Ehepartner und mindestens ein Rechtsanwalt teilnehmen. Liegen die Scheidungsvoraussetzungen vor, ergeht ein Beschluss, wonach die Ehe als geschieden gilt. Diese wird nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat rechtskräftig oder direkt, wenn beide Partner von Rechtsanwälten vertreten werden und auf Beschwerde und Anschlussbeschwerde verzichten.

 

Darüber hinaus gibt es unzählige Fragen, die Sie sich vorher bereits stellen sollten. Bei wem werden sich die Kinder zukünftig aufhalten? Wie wird das Umgangsrecht gehandhabt? Ist ein Wechselmodell möglich? Wer muss dann an wen Kindesunterhalt zahlen und wer bekommt dann das Kindergeld? Wer entscheidet dann über die Belange des Kindes? Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen und unter welchen Voraussetzungen kann ich mit den gemeinsamen Kindern umziehen? Was darf ich beim Auszug vom Hausrat mitnehmen, wer bezahlt den Umzug und die Sachen, die ich im Haus/Wohnung zurücklasse? Darf ich das große Familienauto mitnehmen oder muss ich mich mit dem kleinen Auto zufriedengeben? Was passiert denn mit dem gemeinsamen Kredit, den Schulden und Verbindlichkeiten?

 

Dies ist nur ein kleiner Teil der Fragen, die in meiner alltäglichen Praxis als Fachanwalt für Familienrecht an mich gestellt werden. Hierbei sollte man immer das Kindeswohl beachten. Kinder leiden sehr unter einer Trennung und werden von den Eltern oft als Werkzeug missbraucht. Sei es, um dem anderen Partner einfach nur zu diskreditieren oder finanziell zu belasten. Verantwortliches Handeln und das Kindeswohl im Auge zu haben, ist besonders wichtig, damit die gemeinsamen Kinder nicht unnötig leiden. Deswegen helfe ich Ihnen bei den ersten Schritten in diesen wichtigen neuen Lebensabschnitt und bei Ausarbeitung vernünftiger Regelungen zum Umgangsrecht und Sorgerecht. Beide Partner sollten ein großes Interesse daran haben innerhalb einer Mediation, in konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen eine gute und tragbare Lösung zu erarbeiten, die bei alle Beteiligten die Umstellung und die finanziellen Belastungen so gering wie möglich hält.

 

Liegt kein Ehevertrag vor und haben die Ehepartner auch noch keine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar errichtet, dann sollte dies vorab versucht werden. Die außergerichtliche Einigung erspart im späteren Scheidungsverfahren viel Zeit und manchmal auch Geld. Gelingt dies außergerichtlich nicht, so müssen alle strittigen Punkte später durch das Familiengericht geklärt werden. Im Scheidungsverfahren selbst führt dies dann zu einer Verzögerung der Scheidung. In weiteren Verfahren erhöht dies die anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten enorm.

 

Verfahren wegen Kindschaftssachen (Sorgerecht, Umgangsrecht) werden hiervon häufig isoliert behandelt, da hier im Gesetz eine Beschleunigungsgrundsatz gilt. Darüber hinaus besteht bei ganz eiligen Angelegenheiten die Möglichkeit von Eilverfahren (einstweiligen Verfügungen), so dass zeitnah die Sach- und Rechtslage geklärt werden kann.

 

Haben Sie akute finanzielle Probleme, so kann Kindesunterhalt in einem vereinfachten Verfahren geltend gemacht werden. Bei Ehegattenunterhalt dauert dies in der Regel länger, da dann noch Auskünfte des Unterhaltspflichtigen eingeholt werden müssen.

 

Auch bei Fällen häuslicher Gewalt sind Eilanträge erforderlich, wenn Sie betroffen sind. Hier kann sodann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt und Sie dadurch geschützt werden.

 

Zu Stellung eines Scheidungsantrages benötigt man einen Rechtsanwalt. Im Scheidungsverfahren wird von Amts wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig auf den jeweils anderen Ehepartner übertragen. Auf Antrag hin wird der Vermögenszuwachs (Zugewinn) während der Ehezeit ausgeglichen. Insofern noch weitere Regelungen zum Umgang, Sorgerecht oder Unterhalt zu treffen sind, können diese auch direkt im Verfahren über die Scheidung geregelt werden. Dies hat den Vorteil, dass im Scheidungsverfahren die Gerichtskosten immer geteilt werden und diese nicht wie in anderen Verfahren von dem „Verlierer“ allein zu tragen sind.


Ihr Fachanwalt in Darmstadt unterstützt sie

Sollten Sie - von der Scheidung und damit zusammenhängender Themen abgesehen - weitere Fragen zum Elternunterhalt haben oder bereits ein Schreiben eines Amtes vorliegen, in dem Auskunft über Ihr Einkommen verlangt wird, so steht die Kanzlei Brenner, Rechtsanwalt Thorsten Brenner, Fachanwalt für Familienrecht in Darmstadt Ihnen auch hierbei kompetent zur Seite. Meine alltägliche Arbeit zeigt, dass die von Ämtern ermittelten Unterhaltsforderungen teils überhöht und falsch berechnet sind. Hier übernehme ich gern die außergerichtlich und gerichtlich Vertretung und Forderungsabwehr.


Weitere nützliche Informationen können Sie auch unter https://www.anwalt.org/familienrecht/ finden.

 
 
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